Abtreibung im Islam

Ab dem vierzigsten Tag ist es Mord – islamischer Rechtsspruch von Scheich Abdulqadim Zallum

Achtung: Gelehrtenmeinungen gehen auseinander – aber sicher ist: Ab dem vierzigsten Tag ist eine Abtreibung im Islam Haram (verboten) und gilt als Mord.

Diese Abhandlung beruht auf einer Übersetzung aus dem Arabischen. Der Originaltext des Buches lautet: „Al Hukm as-Sar‘i fi...“ von Scheich Abdulqadim Zallum, anerkannter Rechtsgelehrter und Verfasser zahlreicher bedeutender Werke über das politische, soziale und wirtschaftliche System im Islam.

Der islamische Rechtsspruch

Die islamischen Rechtsgelehrten definieren Abtreibung als „Ausstoßung des Embryos vor Vollendung der Schwangerschaftszeit“. Bezüglich der Abtreibung nach Einhauchung der Seele sind sich alle Rechtsgelehrten einig: Sie ist haram (verboten) – unabhängig davon, ob die Initiative von der Mutter, dem Vater, dem Arzt oder von außen ausgeht. Es gilt als Verbrechen gegen ein menschliches Wesen und verpflichtet zur Zahlung der Diya (Blutgeld).

„...und daß ihr den Menschen, den Allah für haram erklärte, nicht tötet, es sei denn gemäß des Rechts.“
(Quran, Sure 6:151)
Ab dem 40. Tag – die stärkste Meinung

Die Abtreibung gilt als haram, wenn sie nach dem vierzigsten bzw. zweiundvierzigsten Tag der Schwangerschaft vorgenommen wird. Denn zu diesem Zeitpunkt beginnen sich erkennbare Organe (Hand, Finger, Fuß usw.) zu entwickeln – ein Zeichen, dass der Embryo auf dem Weg ist, ein vollständiger Mensch zu werden.

„Wenn an dem Samentropfen zweiundvierzig Nächte vorübergegangen sind, schickt Allah einen Engel zu ihm, der ihn formt und dessen Gehör, Augenlicht, Haut und Knochen erschafft.“
(Muslim, von Ibn Mas‘ud)
Vor dem 40. Tag

Eine Abstoßung vor Ablauf der vierzig Tage ist nach der Mehrheitsmeinung erlaubt, da sich noch kein vollständiger Embryo entwickelt hat. Dies ist vergleichbar mit dem A’zl (Coitus interruptus), den der Prophet (s.a.s.) erlaubt hat.

Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch generell zulässig?

Erlaubt wird eine Abtreibung zu jedem Zeitpunkt, wenn fachkundige Ärzte bestätigen, dass die Austragung des Embryos zum Tod der Mutter – und damit auch des Babys – führen würde. In diesem Fall ist eine Abtreibung erlaubt, um das Leben der Mutter zu retten. Die Rettung von gefährdetem Leben ist im Islam vorgeschrieben.

Quelle: „Der islamische Rechtsspruch betreffend...“ · Scheich Abdulqadim Zallum · Überarbeitet von Way-to-Allah.com, 11.07.2007