Immer wieder beobachten wir, dass Muslime zwar keinen Alkohol trinken, aber dennoch Alkohol verkaufen. Das Problem dabei ist – so glauben wir – die Unwissenheit der Muslime. Und da Allah (swt) sagt, dass man sich immer weiterbilden soll, möchten wir euch darauf hinweisen, dass der Verkauf von Alkohol genauso hart bestraft wird wie das eigentliche Trinken.
Im Zusammenhang mit Alkohol hat der Prophet (Friede sei mit ihm) folgende Aussage gemacht:
„Allah (swt) hat den Khamr (Alkohol) verflucht, und den, der ihn herstellt, den, für den er hergestellt wird, den, der ihn trinkt, den, der ihn bringt, den, der ihn trägt, den, für den er getragen wird, den, der ihn verkauft, den, der am Verkauf verdient, den, der ihn kauft."
(Abu Dawud)
Das bedeutet, liebe Geschwister: Ihr solltet darauf achten, nicht mit Alkohol in Berührung zu kommen – egal in welchem Zusammenhang. Es sei denn, euch ist die Strafe von Allah (swt) egal. Verflucht bedeutet: ausgeschlossen von Allahs Gnade, Barmherzigkeit und Großzügigkeit.
Ganz wichtig ist auch: Allah (swt) nimmt kein Bittgebet von jemandem an, dessen Nahrung und Kleidung haram ist oder der mit haram herangezogen wurde. (Beweis: Hadith sahih Muslim 703/2)
Außerdem werden immer mehr Kinder in Deutschland alkoholabhängig – und auch ihr tragt dafür die Verantwortung. Was glaubt ihr, wird Allah (swt) am Tag der Abrechnung zu euch sagen?
Und die Ausrede: „Ich verkaufe nur an Nichtmuslime" zählt auch nicht, denn ein Muslim darf auch einem Nichtmuslim keinen Schaden zufügen! Und das verdiente Geld ist dadurch ohnehin haram.
Wir hoffen, dass ihr in Zukunft darüber nachdenkt, was ihr macht, und dass ihr wieder lernt, gottesfürchtig zu sein und realisiert, wie sehr ihr euch damit selbst schadet.
Wassalamu aleikum
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