Der Islam kennt, wie das Judentum und das Christentum selbstverständlich auch, eine Verantwortung des Menschen für das Tier als Geschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist und dem nicht grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Der Islam geht in seinem Tierschutzgedanken sogar noch weiter und verbietet nicht nur die körperliche Misshandlung, sondern auch die psychische und ethische Misshandlung und selbst die verbale Abwertung eines Tieres.
Der Religionsbegriff des Islam unterscheidet sich wesentlich von dem im Westen gebräuchlichen. Aus islamischem Selbstverständnis erfassen die im abendländisch-sozialwissenschaftlichen Bereich anerkannten Definitionen von Religion nicht die dem Islam immanente Dimension. Besonders fatale Auswirkungen hat dieses Missverständnis bei der Definition des Tierschutzgedankens.
Ein wesentlicher Unterschied ist, dass im Islam die Normierung des islamischen Wertesystems durch die Schari‘a erfolgt, die alle Lebensbereiche regelt – u. a. auch den Bereich des Umgangs der Geschöpfe miteinander. In diesem Bereich fallen auch die islamischen Tierschutzbestimmungen. So tragen eine Reihe von Suren Tiernamen, in anderen wird über Tiere gesprochen. Gemeinsam ist allen, dass der Mensch immer wieder daran erinnert wird, dass Mensch und Tier gleichermaßen Teil der Schöpfung sind und dass der Mensch sich einst vor Allah auch wegen seines Umgangs mit den Geschöpfen, den Tieren, verantworten muss.
Im islamischen Kulturkreis sind Umweltschutz und Tierschutz keine neuzeitliche Errungenschaft der Aufklärung und des zivilisatorischen Fortschritts, sondern immanenter Bestandteil des islamischen Wertesystems (Schari‘a) und integraler Teil von Lehre und Praxis.
Die Scharia unterscheidet bei den islamischen Tierschutzbestimmungen drei Kategorien:
Kategorie 1 – Physischer Tierschutz: Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren absichtlich und bewusst physische Schmerzen oder Leiden zufügen könnten.
Kategorie 2 – Psychischer Tierschutz: Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren absichtlich und bewusst psychische Schmerzen oder Leiden zufügen könnten.
Kategorie 3 – Ethisch-moralischer Tierschutz: Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren im islamisch ethischen Sinne schädigen können. So verbietet die Überlieferung selbst abwertende Bemerkungen über Mitgeschöpfe, Tiere oder die Schöpfung im Allgemeinen – wie z. B. „dumme Kuh“, „Mist-Wetter“, „blöder Affe“ etc.
- Das Verbot, Tiere zu töten, außer für den Fall der Fleischgewinnung als Lebensmittel
- Das Verbot, Tiere als Zielscheibe für Schießübungen zu benutzen
- Das Verbot, Schau-Tierkämpfe zu organisieren bzw. durchzuführen
- Das Verbot, Tiere vor anderen lebenden Tieren zu schächten
- Das Verbot, Tiere zu quälen
- Das Verbot, Tiere durch Brandzeichen im Gesicht zu brandmarken
Die Tierschutzbestimmungen beim rituellen Schächten berücksichtigen alle aufgeführten Kategorien. Das betäubungslose Schächten (im Judentum und im Islam) besteht nicht nur aus dem Schächtschnitt an sich, sondern es gibt eine Vielzahl von Vorschriften:
- Es ist verboten, ein Tier in Anwesenheit eines anderen Tieres zu schlachten.
- Es muss verhindert werden, dass das Tier die Todesschreie anderer Tiere hört.
- Das Schärfen des Messers darf nicht in Anwesenheit des Schlachttieres geschehen.
- Die Schlachtutensilien dürfen nicht im Blickfeld des Tieres liegen.
- Beim Schlachtvorgang wird das Tier zunächst beruhigt: streicheln, gut zureden, Essen oder Trinken anbieten. Erst wenn das Tier ruhig und entspannt ist, darf zum Schnitt angesetzt werden.
- Das Messer muss sehr scharf sein und nach jedem Schächtvorgang neu geschärft werden.
Nachlässigkeit und Missachtung gegenüber der Schöpfung und anderen Lebewesen sind mit dem Islam nicht vereinbar. Dazu gehören fabrikmäßige Massenschlachtungen am Fließband ebenso wie nicht artgerechte Tierhaltung, Legebatterien, Massentierhaltung und Tierversuche sowie die Verfütterung von Tiermehl an Pflanzenfresser. Die Folgen dieser Nachlässigkeit sind hinreichend bekannt: BSE, geklonte Tiere, tierquälerische Tiertransporte, dubiose Herkunftsnachweise von Schlachttieren.