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Wie sich Muslime im Westen verhalten sollten


Gedankt sei Allah dem Herrn der Welten und gesegnet sei der Gesandte Allahs.

Angesichts der Terroranschläge in London und der Besetzungen Iraks und Afghanistans durch die USA und Großbritannien ist Klärungsbedarf vorhanden, in welchem Verhältnis sich die Muslime gegenüber den westlichen Regierungen 1. auf muslimischem Boden und 2. auf westlichem Boden, genauer gesagt auf dem Boden von Ländern, deren Regierungen muslimische Länder besetzen, befinden.

Zusammengefasst ist zu sagen:

1. Die Muslime in den besetzten Gebieten führen gegen dort anwesenden Besetzer einen rechtmäßigen Verteidigungskrieg, der im Islam Dschihad genannt wird. Dies ist in Einklang mit dem Völkerrecht. Dabei müssen sich die Muslime an die im Islam vorgeschriebene humane Kriegsführung halten (d.h. u.a. keine Tötung von an Kampfhandlungen nicht beteiligten)

2. Die Muslime, die hier in Europa sind, stehen durch ihre legale Einreise in einem Vertragsverhältnis mit der Regierung des jeweiligen europäischen Landes, was bedeutet, dass die Muslime sich an die hiesigen Gesetze halten müssen und auch nicht in einem Kriegsverhältnis zum Militär des jeweiligen europäischen Landes stehen, selbst wenn dieses Militär im muslimischen Heimatland als Besetzer auftritt. Mit der Zivilbevölkerung steht man als Muslim sowieso nie im Kriegszustand. Die Zivilbevölkerung des Feindes im Kriegsfall sind die Schutzbefohlenen der Muslime. Es heißt im Quran: „Und kämpft auf dem Weg Allahs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht. Wahrlich, Allah liebt nicht diejenigen, die übertreten.“ [2:190] Das Töten von Zivilisten ist jedoch eine Übertretung. Dies geht aus einer Überlieferung des Propheten Muhammad hervor, der ein praktisches Beispiel für die Umsetzung des Quran darstellt: Einmal sah er nach einer Schlacht eine tote Frau auf dem Schlachtfeld liegen und verurteilte ihre Tötung und sagte: „Sie hat doch nicht gekämpft“. Deswegen sind Terrorisierung der Bevölkerung wie etwa durch Bombenanschläge oder die Bombardierung von Städten wie etwa im 2.Weltkrieg nicht mit dem Islam zu vereinbaren.

3. Im Islam gibt es keinen nichterklärten Krieg. Wenn man einem Menschen Sicherheit gegeben hat, darf man nicht hinterrücks etwas anderes tun. Selbst im Kriegszustand, als die Muslime unter dem 2. Kalifen Omar (r.) mit dem persischen Reich im Krieg waren, wies der Kalif die Muslime an, Leute nicht zu bekämpfen, wenn sie nur dachten, dass die Muslime ihnen Sicherheit gaben, weil z.B. ein Muslim seine Hand hob und dies als Zeichen der Sicherheit von den Persern verstanden wurde, obwohl dies nicht beabsichtigt war.

Ein Muslim ist immer aufrecht und ehrlich. Somit lässt sich "Schläfertum" nicht mit dem Islam vereinbaren.

Der neueste Download "Schariagrundlagen des Verhältnisses zwischen Muslimen und Nichtmuslimen" von Feisal Maulawi, ehem. Berater des sunnitischen Schariagerichtes in Beirut/Libanon, ist eine eingehende Untersuchung zu diesem Thema. Die 42-seitige Abhandlung geht auf einen Vortrag zurück, der in der 80iger Jahren in Frankreich, der ehemaligen Kolonialmacht in Algerien, gehalten wurde.

Es ist eine fundierte Untersuchung, die nach folgende Fragen beantwortet:

- sind die Muslime im Westen im Krieg mit dem Westen? Ist der Westen "Dar al-harb" (Kriegsgebiet)?
- müssen sich die Muslime an die hiesigen Gesetze halten? Warum?

Download: http://www.way-to-allah.com/dokument/Schariagrundlagen.pdf


Der Islam und die deutsche Verfassung – sind die Muslime verfassungsfeindlich?

In diesem Forsetzungstext soll, so Gott will, Schritt für Schritt jeder Punkt der deutschen Verfassung mit den islamischen Prinzipien verglichen werden. Somit können wir am Ende der Untersuchung, so Gott will, definitiv feststellen, ob überhaupt und inwiefern islamische Bestrebungen sich auch langfristig überhaupt gegen das Grundgesetz richten und somit verfassungsfeindlich sind.

Diese Untersuchung soll offen und ehrlich mit diesem Thema umgehen. Aus islamischer Perspektive sollte man das schon allein deshalb tun, weil ein Muslim immer offen und ehrlich sein muss und auch niemanden außer Gott den Allerbarmer zu fürchten hat. Außerdem soll ein Muslim für jeden Menschen das Gute wünschen und absolut ehrlich mit seinen Mitmenschen sein. Für einen Muslim sollten irdische politische Erwägungen überhaupt keine Relevanz haben.

Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) schickte einen seiner Gefährten nach Medina voraus, damit dieser dort die Menschen über den Islam informiert. Als er mit einigen Leuten dort saß wurde ihm von einem der einflussreichen Männer in Medina Feindschaft entgegengebracht. Da sagte er zu ihm sinngemäß: "Komm und hör dir die Angelegenheit (des Islams) an. Wenn dir die Angelegenheit gefällt, das kannst du sie annehmen. Und wenn nicht, dann ist das deine Sache und auch kein Problem."

So Gott will wird diese Untersuchung ein wichtiger Beitrag zur Erreichung und Festigung des Vertrauens zwischen den Muslimen in Deutschland und staatlichen Behörden sein.

Als islamische Quellen werden im Folgenden Quran, Sunna und die Praxis der rechtschaffenen ersten vier Kalifen genommen. Das letztere ist islamisch als Quelle relevant, da der Prophet Muhammad gesagt hat: „Ihr sollt euch an meine Sunna (d.h. Verhaltensweise) und die Sunna der rechtschaffenen Kalifen nach mir richten.“

0. Präambel des deutschen Grundgesetzes

Diese lautet:

"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

-> Diese Berufung auf die Verantwortung vor Gott ist völlig im Einklang mit dem Islam und zeigt den Kern des Islams in diesem Kontext auf, nämlich dass auch das menschliche Handeln im Rahmen staatlicher Aktivitäten Verantwortlichkeit vor Gott darstellt.

I. Die Grundrechte

Artikel 1

[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

->Dies ist völlig im Einklang mit dem Islam. Einmal behandelte der muslimischen Staathalter von Ägypten einen christlichen Bürger ungerecht (sein Sohn hatte den Christen mit der Peitsche geschlagen und er hatte dies zugelassen). Da bestellte der Kalif Umar (der zweite der rechtschaffenen Kalifen) ihn und seinen Sohn nach Medina, die damalige Hauptstadt, bestrafte beide und sagte zum Statthalter: "O Amr, seit wann macht ihr die Menschen zu Knechten, wo doch ihre Mütter sie als freie Menschen geboren haben?"

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

-> Die Menschenrechte gelten im Islam immer und absolut, in Kriegs- und in Friedenszeiten. Dies zeigt z.B. besonders der absolut menschliche Umgang des Propheten Muhammad mit Kriegsgefangenen.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Auch im Islam steht die Staatsgewalt unter dem Recht.

Ibn Kathir berichtet in seinem Geschichtswerk „Al-Bidaya wa an-nihaya“: "...Der Kalif Ali (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) verlor einmal seine Rüstung, welche er bei einem Christen wieder fand. Daraufhin brachten sie die Angelegenheit vor den Richter Schuraih. Ali sagte: "Die Rüstung ist meine, ich habe sie weder verkauft noch verschenkt." Daraufhin befragte Schuraih den Christen nach dem, was der Kalif gesagt hatte. Da sagte der Christ: "Die Rüstung ist meine. Der Befehlshaber der Gläubigen (d.h. der Kalif) ist jedoch für mich kein Lügner."

Schuraih wandte sich daraufhin zu Ali und fragte ihn: "Hast du einen Beweis für deine Behauptung?", woraufhin Ali lachte und sagte: "Schuraih hat richtig gerichtet. Ich habe keinen Beweis." Daraufhin sprach der Richter dem Christen die Rüstung zu, weil sie sich in seinen Händen befand und Ali keinen Beweis erbracht hatte, dass die Rüstung dem Christen trotzdem nicht gehörte. Da nahm der Christ die Rüstung und ging weg. Er ging nur einige Schritte, kam dann zurück und sagte: "Ich bezeuge, dass dies Gesetze sind, nach denen Propheten richten. Der Kalif bringt mich zu dem von ihm eingesetzten Richter, der dann mir das Recht zuspricht gegen den Kalifen! Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist. Die Rüstung ist deine Rüstung, o Kalif...ich bin dem Heer gefolgt, als du von Siffin weggingst. Da ist die Rüstung von deinem Kamel ... gefallen." (Dies berichteten auch Tirmidhi und Hakim)


Geschrieben am 07.09.2005 und am 21.05.2008 Autor Samir Mourad (Didi-info.de)



       
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