HRW: Kopftuchverbote verletzen Menschenrechte

Diskriminierung im Namen der Neutralität – Human Rights Watch, Februar 2009

„Menschen sollten nach ihrem Verhalten beurteilt werden, nicht auf der Grundlage von Ansichten, die man ihnen unterstellt, weil sie ein religiöses Symbol tragen.“
– Haleh Chahrokh, Human Rights Watch

26. Februar 2009, Berlin

Die Verbote religiöser Kleidung und Symbole für Lehrkräfte und Beamte in einigen Bundesländern diskriminieren muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Der 73-seitige Bericht „Diskriminierung im Namen der Neutralität“ stützt sich auf umfangreiche Recherchen über einen Zeitraum von acht Monaten.

In welchen Bundesländern gilt das Verbot?

In der Hälfte der deutschen Bundesländer gelten Gesetze, die Lehrerinnen an staatlichen Schulen das Tragen des Kopftuchs im Dienst untersagen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. In den übrigen acht Ländern gibt es keine vergleichbaren Einschränkungen.

Auswirkungen auf betroffene Frauen

Aufgrund des Verbots wechselten einige Frauen den Beruf oder zogen ins Ausland, obwohl sie seit ihrer Geburt in Deutschland gelebt hatten. Muslimische Referendarinnen finden nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung keine Beschäftigung an staatlichen Schulen, solange sie nicht auf das Kopftuch verzichten. Alle von Human Rights Watch befragten Frauen erklärten, sie hätten sich aus freiem Willen für das Kopftuch entschieden.

„Solange wir in den Schulen nur geputzt haben, hatte niemand ein Problem mit dem Kopftuch.“

Die HRW-Position

„Diese Gesetze richten sich eindeutig gegen das Kopftuch. Sie zwingen Kopftuch tragende Frauen, sich zwischen ihrem Beruf und ihrem Glauben zu entscheiden“, so Haleh Chahrokh von HRW. „Die Regelungen diskriminieren sowohl auf der Grundlage des Geschlechts als auch der Religion und verletzen die Menschenrechte dieser Frauen.“

Human Rights Watch ruft die Landesregierungen auf, die Gesetze zum Verbot religiöser Kleidung zu überprüfen und aufzuheben und ihre Gesetzgebung in volle Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards zu bringen.

Vollständiger 73-seitiger HRW-Bericht (PDF):
„Diskriminierung im Namen der Neutralität – Kopftuchverbote für Lehrkräfte und Beamtinnen in Deutschland“ – HRW Februar 2009
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Quelle: Human Rights Watch – www.hrw.org