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29.01.2008

Befreiung vom koedukativ erteilten
Schwimm- und Sportunterricht



Liebe Geschwister,

es gibt immer wieder große Probleme, wenn man seine Kinder aus religiösen Gründen vom Schwimm- und Sportunterricht hier in Deutschland abmelden will. Da es ab einem bestimmten Alter für Muslime aber nicht mehr erlaubt ist, an einem Schwimm- oder Sportunterricht teilzunehmen, an dem beide Geschlechter teilnehmen, möchten wir euch helfen, mit diesem Problem umzugehen.

Wir haben für euch ein Formular mit dem man einen Antrag bei der jeweiligen Schule stellen kann. Dieser Antrag ist allerdings nur für Mädchen und die Teilnahme am Schwimmunterricht. Bei allen anderen Fällen ist es wichtig, sich juristischen Beistand zu holen.

Wir haben hier eine Adresse von einem Bruder, der sich als Rechtsanwalt mit diesen Problemen gut auskennt und euch gerne und gut beraten wird:

Yahya Martin Heising
Adenauerallee 13
53111 Bonn
Tel: 0228 2425269

http://muslimeandeutschenschulen.de

Hier könnt ihr das Formular (Word-Datei) für die Mädchen herunterladen.



08.05.2008: Stellungnahme eines der Rechtsanwälte der Kläger zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Falle der Befreiung eines muslimischen Mädchens vom koedukativ erteilten Schwimmunterricht vom 07.05.2008.


       


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