Ehen unter Zwang sind im Islam ungültig!!!
In letzter Zeit geistert in der Presse der Begriff der Zwangsheirat herum, meist kombiniert mit haarsträubenden Begebenheiten, in denen junge muslimische Frauen zwangsweise verheiratet worden seien – aufgepeppt mit dem Hinweis: „islamische Zwangsheirat“. Dieser Beitrag stellt anhand einer Frage-Antwort-Form dar, dass jedwede Art von Zwangsausübung vom klassischen islamischen Eherecht abgelehnt wird.
📖 Frage 1: Was sagen Quran und Hadith?
Eine Ehe wird gemäß dem Fiqh als eine gegenseitige Handlung aufgefasst, bei der die Hauptakteure – die Eheleute und der Wali der Frau – eine ehrliche Absicht haben müssen. Hier gilt der Hadith:
Wer die ihm anvertraute Tochter wegen Geld verkuppeln möchte, kann kein Wali im Sinne des islamischen Eherechts sein. Eine schlechte Behandlung der Frau ist ausdrücklich verboten:
📖 Frage 2: Was sagen die Rechtschulen?
Alle Schulen des Fiqh – egal ob sunnitische oder schiitische – sind übereinstimmend der Meinung, dass eine Ehe ungültig ist, bei der eine Frau gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen wird. Die korrekte und aufrichtige Absicht zum Führen einer Ehe ist zwingend erforderlich.
Ein wichtiger Begriff: Wilaya (Schutzrolle). Der Wali ist der Beschützer und Sachverwalter der ehrlichen Interessen der Frau – er darf nur mit ihrer Zustimmung handeln. Die Frau muss beim Eheschluss anwesend sein, um im letzten Moment ihr Einverständnis zurücknehmen zu können.
Wenn ein Familienvorstand sie zu einer Ehe zwingen will, ohne ihr Wohl zu beachten, ist sie nicht mehr an ihn gebunden und kann sich einen eigenen Wali suchen – oder einen beliebigen anständigen Muslim als Wali nehmen.
📖 Frage 3: Was ist die Realität in Deutschland?
Nachweisliche Tatsachen:
- Es gibt keine gültige Ehe mit Zwang gemäß islamischem Recht – weder in der Frühzeit noch heute.
- Die betreffenden Frauen stammen meist aus Familien, die keine praktizierende Lebensweise im klassisch-islamischen Sinne pflegen.
- Diese Praktiken ereignen sich zu mehr als 90 % im nationalpürkischen Milieu – weil dort seit Gründung der türkischen Republik kein islamisches Eherecht mehr offiziell existiert.
- In der zweiten und dritten Generation der in Deutschland lebenden Türken ist dieses Phänomen Gott sei Dank eine Seltenheit geworden.
Wir reden hier also über Misstände, die gesellschaftlich-traditionell – im Sinne eines nur islamisch kaschierten Missbrauchs der Religion – in einer längst säkularisierten Türkei stattfanden. Dies als „islamisch“ zu bezeichnen, ist ein Zeichen völliger Unkenntnis über Geschichte, Rechtsauffassung und Realität.